Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehend eingreifen würden. Auch wenn hier nur ein Anhörungsrecht besteht, ist für die Praxis die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen von zentraler Bedeutung, denn Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. In welchen Angelegenheiten echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen und wie diese in der Praxis umgesetzt werden müssen erfahren Sie in diesem Online-Seminar.
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