"Mehr Netto vom Brutto" – wer würde sich nicht darüber freuen? Und das geht. Denn Arbeitgebern stehen verschiedene Möglichkeiten offen, den Arbeitnehmern neben der regulären Lohnzahlung weitere Leistungen zu gewähren, ohne gleichzeitig die Belastung mit Lohnsteuer zu erhöhen. Beispiele sind das Jobticket, ein Firmenfahrrad, betriebliche Gesundheitsleistungen, Mahlzeiten oder Firmenveranstaltungen. Für die steuerliche Begünstigung solcher Leistungen sind aber jeweils bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Liegen diese vor, können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren. Neben Vorteilen können die Gestaltungsmöglichkeiten aber auch Nachteile mit sich bringen.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über mögliche Gehaltsextras und erläutert diese anhand von Beispielen.
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