Wenn in einem Unternehmen Grenzgänger beschäftigt sind, also Mitarbeiter, die in einem Staat wohnen und in einem anderen Staat arbeiten, stellt dies die Entgeltabrechner vor besondere Herausforderungen. Diese betreffen sowohl die sozialversicherungsrechtliche als auch die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Grenzgänger. So ist z. B. zu klären, in welchem der beteiligten Staaten die Mitarbeiter sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind, ob eine A1-Bescheinigung erforderlich ist oder ob bestimmte Sonderregelungen zu beachten sind.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Behandlung von Grenzgängern und erläutert diese anhand von Beispielen.
Sozialversicherung:
Lohnsteuer:
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