Der Fachkräftemangel ist für viele Arbeitgeber Anlass, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Erreichen der Altersgrenze hinaus weiter zu beschäftigen. Mit dem Achten SGB-IV-Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Renten wegen Alters aufgehoben. Dies macht die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für die Beschäftigten attraktiv. Die Referentin erläutert im Seminar, wie sich das Erreichen der Altersgrenze auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und welche arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen in der betrieblichen Praxis bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern zu beachten sind. Die Darstellung der tarifrechtlichen Folgen des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung runden das Seminar ab.
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