Das Ringen im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes hat ein Ende. Nach monatelangen Auseinandersetzungen einigten sich am späten Abend des 22. April 2023 in Potsdam der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss zum TVöD. Die Einigung sieht unter anderem Sonderzahlungen zum Ausgleich der Inflation von insgesamt 3.000 Euro in mehreren Stufen vor. Die ersten Zahlungen sind mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 fällig. Im Jahr 2024 wird es eine Steigerung der Tabellenentgelte und der dynamisch ausgestalteten Zulagen geben. Im Seminar stellt Ihnen die Referentin leicht verständlich und anhand zahlreicher Praxisbeispiele dar, worauf Sie bei der Umsetzung des „Tarifvertrags Inflationsausgleich“ achten müssen und welche weiteren Änderungen die Tarifvertragsparteien vereinbart haben.
Überblick über die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung vom 22. April 2023
TV Inflationsausgleich
Erhöhung der Tabellenentgelte und der dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile
Weitere Änderungen
Besondere Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen
Keine Verlängerung des TV FlexAZ
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