Zu den zentralen Normen des Verkehrsstrafrechts zählt die Bestimmung des § 315b StGB. Sie sanktioniert gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, wobei diese sowohl von außerhalb als auch aus dem Verkehrsgeschehen selbst heraus begangen werden können.
Der Vortrag stellt die einzelnen, zum Teil komplexen Tatbestandsmerkmale der Norm mit ihren verschiedenen Varianten im Licht der aktuellen Rechtsprechung vor und geht hierbei auch auf die drohenden Rechtsfolgen ein.
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