Seit dem 26.4.2019 gelten durch das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)“, das die EU-Trade-Secret-Richtlinie umsetzt, neue Spielregeln für den Schutz und die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen. Als Geschäftsgeheimnis ist so z.B. nur noch geschützt, was Gegenstand von „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ ist. Wesentliche weitere Änderungen betreffen etwa den Schutz von Whistleblowern. 

Inhalte des Online-Seminars

In dem Online-Seminar beantwortet unser Referent Dr. Johannes Traut die für Sie wesentlichen Fragen: 

  • Was ändert sich durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen?
  • Was bedeutet, dass „angemessene Geheimhaltungsschutzmaßnahmen" ergriffen werden müssen? 
  • Wie sieht ein Schutzkonzept für Geschäftsgeheimnisse aus?
  • Welche Maßnahmen kann ich sonst ergreifen?
  • Welche Besonderheiten gelten im Arbeitsverhältnis? Wie sollte ich meine Arbeitsverträge anpassen?
  • Welche Auswirkungen hat der neue Whistleblower-Schutz für Kündigungen und andere arbeitsrechtliche Maßnahmen?
  • Wann kann ich fremde Geschäftsgeheimnisse legal nutzen? Was ist zulässig, was ist verboten? Was gilt insbesondere bei der Einstellung von Knowhow-Trägern?
  • Wie gehe ich bei einem Verstoß vor? 
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Geschäftsführer
  • Compliance Officer
  • Compliance Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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