Die gesamte Weltwirtschaft befindet sich in einer Phase, in der alte Strukturen verdrängt werden, weil sich immer neue Kombinationen von Produktionsfaktoren erfolgreich durchsetzen – auch in Deutschland. Denn gleich vier Megatrends – Deglobalisierung, Dekarbonisierung,  Demografischer Wandel, Digitalisierung – sorgen dafür, dass Altbewährtes infrage gestellt wird und zahlreiche Unternehmen von enormen Veränderungen betroffen sind. Im Rahmen dieser Veränderungsprozesse soll mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung der Zugang zu beruflichen Weiterbildungsangeboten gestärkt werden.

Inhalte des Online-Seminars

Verschaffen Sie sich in diesem Online-Seminar einen kompakten Überblick über die Kerninhalte dieses Gesetzes:

Qualifizierungsgeld bietet im Rahmen einer Freistellung für eine Weiterqualifizierung, eine Lohnersatzleistung auf dem Niveau des Kurzarbeitergeldes, um Arbeitsplätze zu sichern:

  • Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und der arbeitsrechtlichen Regelungen
  • Kompaktübersicht der betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen
  • Berechnung des Qualifizierungsgeldes
  • Antrag und Erstattung des Qualifizierungsgeldes bei der Agentur für Arbeit – dargestellt an Praxisfällen
  • Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht – insbesondere die korrekte Behandlung von Zuschussbeträgen zum Qualifizierungsgeld

Weiterbildungsförderung Beschäftigter:

  • Attraktivere und erleichterte Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten nach § 82 SGB III

Ausbildungsgarantie:

  • Außerbetriebliche Berufsausbildung: „Unterstützungs“-Angebot von außerbetriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen ab dem 1. August 2024 angeboten
  • Berufsorientierungspraktikum: 6-wöchige betriebliche Praktika für ausbildungssuchende junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben
  • Mobilitätszuschuss: Förderung für junge Menschen, die ihren bisherigen Wohnort wegen einer Berufsausbildung verlassen haben
  • Einstiegsqualifizierung: Die bestehende Einstiegsqualifizierung wird flexibilisiert

Weiterbildung während Kurzarbeit: 

  • Verlängerung der 50-prozentigen Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitgeber bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit von Beschäftigten nach § 106a SGB III bis zum 31. Juli 2024
Zielgruppen
  • Personalleiter
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Geschäftsführer
  • Entgeltabrechner
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Video | Stand 21.03.2024
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ca. 120 Minuten
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