Seit 2004 besteht für Arbeitgeber die Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Die Realität im Jahr 2024 zeigt immer noch Defizite in der Umsetzung, sei es durch Unkenntnis der gesetzlichen Verpflichtung, geringe Bedeutung des BEM oder fehlende Kapazitäten für die Fallbetreuung. Dem steht eine Zunahme der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber, sei es durch die Auswirkungen des demografischen Wandels oder durch den deutlichen Anstieg der Krankenstände in den letzten Jahren. Unternehmen reagieren darauf sehr unterschiedlich, zunehmend spielen Fehlzeitengespräche im Vorfeld des BEM eine größere Rolle.
Vor diesem Hintergrund zeigt der Referent auf:
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