Wie kann der Vermieter die Miete überhaupt erhöhen? Der Vermieter kann bereits bei Vertragsabschluss die richtigen Weichen stellen, indem er eine Indexmiete oder eine Staffelmiete mit dem Mieter vereinbart. Bei der Index- oder Staffelmiete sind aber wichtige Formalitäten zu beachten und der richtige Vertragstext zu wählen.

Enthält der Mietvertrag dagegen keine entsprechende Regelung, kann der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchführen, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Zahlreiche Mieterhöhungsverlangen scheitern jedoch bereits aus formellen Gründen.

Inhalte des Online-Seminars

In dieser Seminaraufzeichnung erfahren Sie alles Wissenswerte zur Mieterhöhungserklärung, zu den einzelnen Voraussetzungen, Vertragsklauseln und Grenzen. Die wichtigsten Begriffe wie Kappungsgrenze oder Jahresfrist werden Ihnen anschaulich anhand von Beispielen erläutert. Die Seminaraufzeichnung gibt Ihnen die notwendigen Informationen, damit Sie Ihre nächste Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen können.

  • Staffelmiete mit Vereinbarung

  • Indexmiete mit Fristen und Berechnung

  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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