Immer häufiger wohnen ältere Menschen in Heimen oder in Senioreneinrichtungen mit betreutem Wohnen. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob und inwieweit die dort anfallenden unterschiedlichsten Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen sind abziehbar, wenn eine rechtliche, tatsächliche oder sittliche Zwangsläufigkeit besteht. Pflege- und Betreuungsleistungen sind außerdem im Rahmen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen begünstigt.
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