Ende 2019 hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Damit sollen Anpassungen unternommen werden, um die Herausforderung der CO2-Reduktion bis 2030 anzugehen. Zu den neuen Maßnahmen gehört insbesondere die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, aber auch die Einführung einer Mobilitätsprämie und die Absenkung der Umsatzsteuer für Bahnfahrten.
Bereits vorher hatte der Gesetzgeber umfangreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende auf den Weg gebracht, die teilweise bereits seit 2019 gelten und teilweise ab 2020 neu eingeführt worden sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Elektromobilität. Gefördert werden ganz oder teilelektrische Dienstwagen, Elektro-Fahrräder und neuerdings auch Elektro-Nutzfahrzeuge. Alle Maßnahmen gelten nunmehr bis 2030.
In unserem Online-Seminar erfahren Sie alle steuerlich relevanten Änderungen und die ersten Verwaltungsäußerungen zu den Neuregelungen. Die voraussichtlichen Inhalte im Einzelnen:
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