Im Verwaltungsverfahren prüft der Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen einer Entscheidung, bereitet diese vor und erlässt darüber einen Verwaltungsakt. Besonders bei der Aufhebung von Verwaltungsakten ist es wichtig die rechtlichen Voraussetzungen zu kennen und richtig anzuwenden. Mit dem Online-Seminarpaket Verwaltungsakte richtig aufheben erhalten Sie in 3 wichtigen Online-Seminaren einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Regelungen im SGB X.

Inhalte des Pakets

Aufhebung von Verwaltungsakten - Teil I (§ 45 SGB X), 17.5.2022, 10 Uhr

Ein Dauerbrenner im Sozialrecht: Einem Leistungsempfänger fehlt von vorneherein die Berechtigung für die gewährte Leistung, also soll diese gemäß § 45 SGB X zurückgefordert werden. Was einfach klingt, gelingt in der Praxis nicht immer. 

Aufhebung von Verwaltungsakten - Teil II (§ 48 SGB X)

The story continues …

Auch § 48 SGB X stellt den Rechtsanwender regelmäßig vor große Probleme im Sozialrecht. Die Berechtigung für eine dauerhaft gewährte Leistung fällt weg und die Verwaltung zückt zur Aufhebung des Verwaltungsakts die Allzweckwaffe des Verwaltungsverfahrens.

Aufhebung von Verwaltungsakten - Teil III (§§ 44, 46, 47 SGB X)

Last but not least …

Schwerpunkt des letzten Teils dieser Reihe bildet § 44 SGB X, also die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes im Sozialrecht. Was unscheinbar klingt, stellt die einzigartige Möglichkeit dar, faktisch die Bestands- und Rechtskraft von Bescheiden zu durchbrechen. Insbesondere Klägervertreter kommen nicht umhin, sich vertiefte Kenntnisse zur „Überprüfung“ von Verwaltungsakten anzueignen. Daneben erhalten Sie Einblick in den Regelungsumfang zu §§ 46, 47 SGB X, also den Widerruf von Verwaltungsakten.

 

 

Zielgruppen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Fachanwälte für Sozialrecht

Unsere Pakete - Ihr Vorteil

  • Preisvorteil zur Einzelbuchung

  • Gebündeltes Fachwissen

  • Immer Top aktuelle Themen

Diese Online-Seminare sind im Paket enthalten

Ihre Referent:innen

Referent: Herr Markus Zierke
Markus Zierke