Zum 1.1.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen hat das Gesetz weitere Auswirkungen für die Praxis im Personalbüro. Hier erfahren Sie die wesentlichen Neuerungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2018.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.