In vielen Unternehmen gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) zunehmend an Bedeutung. Das hängt unmittelbar mit den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zusammen. Aus diesem Gesetz ergibt sich ab Januar 2019 für alle Arbeitgeber ein Pflichtzuschuss, sofern ein Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einbezahlt. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht zahlreiche Besonderheiten die ab 2019 im Rahmen der Entgeltabrechnung dringend zu beachten sind.

Inhalte des Online-Seminars

In diesem Online-Seminar erhalten Sie durch unsere Referentin, Frau Droste-Klempp, einen praxisnahen Überblick über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten aller 5 Durchführungswege der bAV und können die Kenntnisse sicher in der Praxis umsetzen. Insbesondere erfahren Sie, in welchen Fällen der Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss zur bAV leisten muss und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Abgerundet wird das Seminar durch praktische Hinweise zu den Pflichten und Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Personalsachbearbeiter
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Steuerberater
  • HR-Manager

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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