10 EUR, 35 EUR, 50 EUR, 60 EUR, 110 EUR. Spätestens nach dieser Aufzählung sind die meisten Anwender verwirrt. Alle Beträge spielen bei der Gewährung steuerbegünstigter oder steuerfreier Aufmerksamkeiten und Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine mehr oder weniger große Rolle. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe unterschiedlicher Pauschalierungsregeln. Mit unserem Seminar bekommen Sie Ordnung in die steuerlichen Vorschriften und lernen zahlreiche Anwendungsbeispiele kennen. Die Gewährung von Aufmerksamkeiten und Geschenken rückt gerade vor dem Jahresende immer in den Vordergrund. Die Kenntnis der steuerbegünstigten Möglichkeiten ist dabei unerlässlich.
Geschenke als steuerpflichtige Einnahmen
Nutzung der 50 EUR-Sachbezugsgrenze:
Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR
Pauschalbesteuerte Geschenke von 10 bis 10.000 EUR
Weitere Steuervergünstigungen für Geschenke
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