Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eigenständige Regelungen zum Urlaubsrecht. Zusätzlich sind die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes und vor allem die Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaub zu berücksichtigen.
Die Referentin gibt Ihnen einen systematischen Überblick über die tariflichen Bestimmungen und deren Zusammenspiel mit den gesetzlichen Regelungen. Wichtige Urteile werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.