Wegen der aktuell dramatisch ansteigenden Häufigkeit von Corona-Infektionen müssen auch in der Arbeitswelt Infektionsgefahren reduziert werden, ohne dass Wirtschaft und Gesellschaft in kritischer Weise beeinträchtigt werden. Unternehmen sind jetzt in der Pflicht, nicht nur neue und bestehende Rechtsvorgaben zu beachten, sondern auch im betrieblichen Alltag Infektionsschutzregeln (wieder) einzuführen und engmaschig umzusetzen, um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen und einen Beitrag zur Eindämmung der Infektionswelle zu leisten.
Die praktische Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben des Infektionsschutzgesetzes stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, z.B. bei der Frage wie die Testpflicht in der Praxis zu gestalten ist. Arbeitgeber sollen die 3G-Bestimmungen durch Nachweiskontrollen täglich überwachen und dokumentieren. Auch die Verwendung der hierfür erfassten Daten für die Anpassung des Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist neu.
Am Freitag hat der Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Wir informieren Sie topaktuell über die Ergebnisse und deren konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Im Rahmen des Seminars vermitteln wir die Kenntnisse zur Unterweisung für die Beaufsichtigung von Selbsttests nach § 28b Absatz 1 IfSG.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.