Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt die Abgeltungsteuer. Häufig hört man deshalb, dass alles ganz einfach ist: Banken ziehen von den Erträgen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % ab und damit ist die Steuer dann auch erledigt.

Inhalte des Online-Seminars

Während dies oft so sein mag, gibt es doch auch eine Reihe von Besonderheiten, die bei der Besteuerung von privaten Kapitalerträgen zu beachten sind. So kann es durchaus sinnvoll oder erforderlich sein, für Kapitalerträge die Anlage KAP zur Steuererklärung abzugeben. Gerade in jüngster Zeit waren Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung wieder aktiv, beispielsweise im Bereich der Behandlung von Verlusten.

Wir beleuchten diese und weitere steuerliche Fragen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Insbesondere geht Ihr Referent auf folgende Themen ein:

  • Kapitalvermögen (Aktien, Zinspapiere, Fonds, Derivate)
  • Laufende Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Investmenterträge)
  • Veräußerungsgewinne und -verluste
  • Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag
  • Sondersteuersatz von 25 % und individueller Steuersatz (Günstigerprüfung)
  • Besonderheiten bei der Verlustverrechnung
  • Abgeltungsteuer und Veranlagung
  • Kirchensteuer
  • Sonderfall Kryptowährungen
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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