Sind Rechnungen nicht ordnungsgemäß im Sinne der umsatzsteuerlichen Vorschriften, droht das Versagen des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt. Rechnungen sind daher zu korrigieren.

Inhalte des Online-Seminars

Inzwischen ist eine rückwirkende Korrektur zwar ohne Zinsen zulässig, doch müssen gewisse Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.

Sie erfahren, wie Rechnungen zu korrigieren sind und welche Besonderheiten auch in Bezug auf die Form und den Zeitpunkt zu beachten sind. Die Referentin erklärt auch die Pflichtangaben unter Berücksichtigung von aktuellen Entwicklungen und verdeutlicht die Inhalte anhand praktischer Beispiele.

Ihre Referentin geht u. a. auf folgende Schwerpunkte ein:

  • Pflichtangaben in der Rechnung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
  • Steuerliche Folgen von nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
  • Falsche und fehlerhafte Angaben ergänzen bzw. korrigieren
  • Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis mit Folgen
  • Rückwirkende Rechnungskorrektur

Hinweis: Das Thema Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wird bewusst ausgespart, da es den zeitlichen Rahmen sprengen würde. Somit bleibt genügend Zeit für die oben angeführten Themen.

Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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