Mit Spannung werden die anstehenden Änderungen in der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung erwartet, die der Gesetzgeber infolge der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) der EU in nationales Recht umsetzen wird. In diesem Zusammenhang könnten sich Verschärfungen u. a. bei ausländischen Tochterkapitalgesellschaften, die Lizenzeinnahmen erzielen, oder für bestimmte konzerninterne Einkaufs- und Vertriebsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland ergeben. Das Online-Seminar gibt hierzu einen Ausblick.

Inhalte des Online-Seminars

Rückwirkende Erleichterungen hat der Gesetzgeber für Beteiligungserwerbe von bis zu 50 % an Verlust-Kapitalgesellschaften eingeführt. In Reaktion auf die partielle Verfassungswidrigkeit der Norm wurde § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. gänzlich gestrichen. Bei grundsätzlich schädlichen Beteiligungserwerben von mehr als 50 % kann u. a. die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG einen Verlustuntergang vermeiden. Zu den konkreten Voraussetzungen für die Anwendung der Sanierungsklausel hat sich die Finanzverwaltung geäußert (Verfügung der OFD NRW vom 20.12.2018).

Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, die ihrerseits Organgesellschaft einer Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Organträgerin ist, ist auf den Verschmelzungsgewinn weder auf Ebene der Muttergesellschaft noch auf Ebene der Organträgerin das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG anzuwenden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 26.9.2018 (Az. I R 16/16) entschieden und sich gegen die Verwaltungsauffassung (BMF v. 11.11.2011, Rn. 12.07) gestellt.

Weitere Themen des Online-Seminars sind u. a.:

  • Änderungen durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz
  • Reform der Grunderwerbsteuer: Verschärfungen bei Share Deals betrifft auch grundbesitzende Kapitalgesellschaften
  • Beschränkung des Überganges eines Gewerbeverlusts bei Ausgliederung des Geschäftsbetriebs auf eine Personengesellschaft (BFH III R 35/17)
  • Aktuelle Rechtsprechung zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (Cash-Pool-Zinsen, Messekosten)
  • Auslegung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs in Drittstaatensachverhalten als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 20.9.2018, C-685/16 (gleich lautende Ländererlasse vom 25.1.2019 zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 9 Nr. 7 GewStG)
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer (FG Münster v. 21.11.2018, 9 K 4187/14 K, Rev. BFH I R 14/19)
  • Sofortbesteuerung bei Wegzug mit GmbH-Anteilen in die Schweiz EU-rechtswidrig (EuGH-Urteil v. 26.2.2019, C-581/17)
  • Neue Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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