In der heutigen Arbeitswelt ist eine ständige Weiterbildung unabdingbar. Bei den Aufwendungen für solche berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben im Grundsatz voll abziehbaren Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Ausbildungskosten. Dabei hängt es vom Einzelfall ab, welche der Alternativen günstiger ist. Die Abgrenzung erfolgt jedoch nach feststehenden Kriterien. In beiden Fällen wirken sich aber die Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen steuerlich aus. In dem Online-Seminar erläutert Ihr Referent daher insbesondere folgende Fragestellungen:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.