Der Vortrag behandelt die wichtigsten Änderungen durch das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts".

Mit der am 1.1.2024 in Kraft tretenden Gesetzesänderung ergibt sich erheblicher Anpassungsbedarf für eine Vielzahl von Unternehmen, von der einfachen Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis hin zur GmbH & Co. KG. 

Inhalte des Online-Seminars

Das neu geschaffene Gesellschaftsregister, in dem sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen können, wird vielfach nur scheinbar freiwillig sein; viele Gesellschaften, insbesondere solche mit eingetragenen Rechten (z.B. Grundstücke oder Marken), werden die Eintragung ins Gesellschaftsregister zwingend vollziehen müssen.

Auch das Innenrecht der Personengesellschaften wird in wesentlichen Punkten wie dem Beschlussmängelrecht neu gestaltet. Vor diesem Hintergrund sollten die Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Im Rahmen des Vortrags werden Anregungen und Empfehlungen dazu gegeben, was Personengesellschaften konkret veranlassen müssen, um auf die neue Gesetzeslage vorbereitet zu sein. Ferner werden typische Fallkonstellationen und Formulierungsbeispiele erörtert und vorgestellt.
 

Inhalte des Seminars:

  • Unterscheidung und Abgrenzung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Gesellschaftsregister und Eintragungspflichten
  • Neues Beschlussmängelrecht bei Personenhandelsgesellschaften
  • Erforderliche Anpassung von Gesellschaftsverträgen


Zielgruppen:

  • Unternehmer (Gesellschafter von BGB-Gesellschaften, Persönlich haftende Gesellschafter von OHGs und KGs, Kommanditisten)
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen, die mit Personengesellschaften befasst sind
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Unternehmer
  • Steuerberater
  • Fachanwälte für Steuerrecht

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In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
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Video | Stand 29.06.2023
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ca. 150 Minuten
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