Bei Erkrankung eines Kindes ist häufig eine Betreuung durch die Eltern erforderlich. Wenn ein Elternteil deswegen nicht zur Arbeit gehen kann, zahlt entweder der Arbeitgeber das deswegen ausgefallene Entgelt fort oder der betreffende Elternteil erhält Kinderpflegekrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. In dem Seminar werden die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Höhe und Dauer der Leistung behandelt.
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