Das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht steht vor der Tür. Läuft alles nach Plan, soll es zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die Kenntnis über Verstöße im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten haben und diese Verstöße den zuständigen Stellen melden. Kurz zusammengefasst verbietet es jegliche Repressalien gegen diese Personen, und das recht umfassend und effektiv.

Hinweis:

Die Aufzeichnung des Online-Seminars bildet den Stand vom 13.12.2022 ab. Seitdem haben sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren einige Änderungen ergeben. Das Gesetz enthält (neben redaktionellen Klarstellungen) Anpassungen zu den Themen Schutzbereich, Priorisierung interner Meldestellen, Löschfristen, Entschädigung bei Nichtvermögensschäden, Beweisregeln, Bußgeldhöhe und Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Wesentliche Änderungen, die sich durch den Rechtsausschuss ergeben haben:

  • Die Bearbeitung anonymer Meldungen ist für Unternehmen nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtend.
  • Vom Hinweisgeberschutzgesetz sind nun auch Hinweise auf Äußerungen von Beamten umfasst, welche einen Verstoß gegen die Verfassungstreue darstellen.
  • Beschäftigungsgeber sollen Anreize schaffen, dass Hinweisgeber sich zuerst an interne Meldestelle richten.
  • Hinweisgeber haben nicht nur bei einem Vermögensschaden einen Entschädigungsanspruch, sondern auch, wenn sie verbotene Repressalien erleiden.
  • Die Dokumentation der Hinweise ist nach 3 Jahren zu löschen.

Unser Referent, RA Stefan-Marc Rehm, stellt die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und deren Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und erfahren, wie die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden können. Dazu skizziert Herr Rehm technische und organisatorische Maßnahmen für eine inhaltlich korrekte und gleichzeitig wirtschaftliche Umsetzung.

Inhalte des Online-Seminars

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes:

  • Anforderungen an Compliance-Beauftragte, HR-Abteilung und Führungskräfte
  • Verfahrensablauf bei Meldungen
  • Technische und organisatorische Möglichkeiten im Überblick
  • Einstieg – Umsetzung – Rollout inklusive Mitarbeitendenschulung
  • Schadenersatzregelungen und Bußgeldtatbestände
Zielgruppen
  • Compliance Officer
  • Compliance Manager
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • Personalreferent
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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