​Das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht steht vor der Tür. Läuft alles nach Plan, soll es Mitte Juni 2023 in Kraft treten.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die Kenntnis über Verstöße im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten haben und diese Verstöße den zuständigen Stellen melden. Kurz zusammengefasst verbietet es jegliche Repressalien gegen diese Personen, und das recht umfassend und effektiv.

Unser Referent, RA Stefan-Marc Rehm, stellt die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und deren Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und erfahren, wie die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden können. Dazu skizziert Herr Rehm technische und organisatorische Maßnahmen für eine inhaltlich korrekte und gleichzeitig wirtschaftliche Umsetzung.

Inhalte des Online-Seminars
  • ​Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes
  • Anforderungen an Compliance-Beauftragte, HR-Abteilung und Führungskräfte
  • Verfahrensablauf bei Meldungen
  • Technische und organisatorische Möglichkeiten im Überblick
  • Einstieg – Umsetzung – Rollout inklusive Mitarbeitendenschulung
  • Schadenersatzregelungen und Bußgeldtatbestände

     
Zielgruppen
  • Compliance Officer
  • Compliance Manager
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • Personalreferent
  • HR-Manager
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

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Video | Stand 12.06.2023
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