Das anwaltliche Berufsrecht wird häufig als „Flickenteppich“ bezeichnet. Während manche Fragen anwaltlicher (Zusammen-)Arbeit im Detail geregelt sind, fehlt es an anderer Stelle an Vorgaben oder es wurden Regelungen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber hat den daraus resultierenden Handlungsbedarf erkannt und eine umfassende Reform des anwaltlichen Berufsrechts angestoßen.
Einen Überblick zu den Neuregelungen gibt Ihnen dieser Vortrag zum Thema „Die Reform des anwaltlichen Berufsrechts: Zusammenarbeit in (interprofessionellen) Berufsausübungsgesellschaften, Ausweitung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen und sonstige Änderungen“.
1. Neuregelungen für Berufsausübungsgesellschaften
2. Ausweitung der Berufspflichten
3. Sonstige Änderungen
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.