Last but not least …

Schwerpunkt des letzten Teils dieser Reihe bildet § 44 SGB X, also die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes im Sozialrecht. Was unscheinbar klingt, stellt die einzigartige Möglichkeit dar, faktisch die Bestands- und Rechtskraft von Bescheiden zu durchbrechen.

Insbesondere Klägervertreter kommen nicht umhin, sich vertiefte Kenntnisse zur „Überprüfung“ von Verwaltungsakten anzueignen.

Daneben erhalten Sie Einblick in den Regelungsumfang zu §§ 46, 47 SGB X, also den Widerruf von Verwaltungsakten.

Weitere Teile dieser Reihe beschäftigen sich mit §§ 45 und 48 SGB X.

Inhalte des Online-Seminars

Das Seminar setzt nicht zwingend die Kenntnis der vorherigen Veranstaltungen zu §§ 45, 48 SGB X voraus.

Schwerpunkt bildet die Möglichkeit der „Überprüfung“ bestands- bzw. rechtskräftiger Verwaltungsakte auf Antrag des Betroffenen nach § 44 SGB X. Verschlossen geglaubte Türen können so wieder weit aufgestoßen werden. Für Klägervertreter und Rechtsanwender zugleich sind vertiefte Kenntnisse hier unabdingbar.

Wann liegen die Voraussetzungen des § 44 SGB X vor? Welche Rechtsfolgen sind vorgesehen? Sind Fristen zu beachten?

Wichtiges Praxiswissen ergänzt die Beantwortung dieser Fragen. Auch auf aktuelle Rechtsprechung wird selbstverständlich eingegangen.

  • Abgrenzung zu § 45, § 48 SGB X
  • Voraussetzungen für die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte bzw. den Widerruf
  • Rechtsfolgen
  • Fristen
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Hinweise für die Praxis
Zielgruppen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Fachanwälte für Sozialrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Online-Seminar
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Video | Stand 25.01.2023
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ca. 60 Minuten
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