Seit vielen Jahren beschäftigt die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Staaten die deutsche wie die europäische Rechtsprechung. Dabei hat der EuGH seine eigene Linie wiederholt korrigiert. Noch immer sind viele Streitfragen offen, z. B. diejenige nach der Bedeutung der Angaben des Angeklagten für die Inlandsgültigkeit seiner Fahrerlaubnis. Das angezeigte Online-Seminar stellt die Entwicklung der europäischen und nationalen Rechtsprechung sowie deren aktuellen Status Quo dar.

Inhalte des Online-Seminars

Dr. jur. Matthias Quarch ist Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge als namhafter Experte ausgewiesen.

 

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:

In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

 

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Verkehrsrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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