Vorläufige Entscheidung im SGB II – Arbeitserleichterung oder Fluch? Die praktische Anwendung der vorläufigen Entscheidung hat sich in der Folge bei einigen Punkten schwieriger als erwartet herausgestellt. In diesem Seminar erhalten Sie von unserem Referenten einen kompakten und praxisorientierten Überblick rund um die vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II.

Inhalte des Online-Seminars

Mit der vorläufigen Entscheidung, die mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz zum 1. August 2016 als Instrument der Rechtsvereinfachung speziell in das SGB II eingeführt wurde, wird den Jobcentern ein Instrument gegeben, über einen längeren Zeitraum einstweilig entscheiden zu können. Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn wegen schwankender Einnahmen des Leistungsberechtigten die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht zeitnah abgeschlossen werden kann. Die praktische Anwendung hat sich in der Folge an einigen Punkten schwieriger als erwartet herausgestellt. Diese Punkte werden im Seminar angesprochen. Im Einzelnen:

  • Wann ist über einen Antrag vorläufig zu entscheiden und wann abschließend?
  • Wirkt die Vorläufigkeit der Entscheidung nur teilweise oder auf einzelne Aspekte der Bewilligung auch abschließend?
  • Was sind die Folgen der vorläufigen Entscheidung im Hinblick auf den Vertrauensschutz der begünstigten Person?
  • Was ist zu beachten, wenn die vorläufige Bewilligung angepasst werden soll?
  • Welche Möglichkeiten bestehen bei der Festlegung des vorläufigen Einkommens?
  • Wie ist die abschließende Berechnung vorzunehmen? Ist das Einkommen durchschnittlich oder spitz zu bestimmen?
  • Was passiert, wenn eine einmalige Einnahme hinzukommt oder die Erwerbstätigkeit im Bewilligungszeitraum endet?
  • Fristen für die abschließende Entscheidung?
  • Welche Mitwirkungspflichten treffen die Leistungsberechtigten und wie kann eine Nullfestsetzung erfolgen? Welche Auswirkungen haben die ersten Entscheidungen des Bundessozialgerichts dazu?
Zielgruppen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Fachanwälte für Sozialrecht

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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