Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bricht eine neue Ära im Datenschutzrecht an: Ab Mai 2018 gilt die DS-GVO unmittelbar und ohne weitere Übergangsfrist in allen Mitgliedstaaten. Zugleich wird auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten.
Auf alle datenverarbeitenden Unternehmen kommen durch die neuen rechtlichen Vorgaben wichtige Veränderungen zu: So müssen sämtliche Datenverarbeitungen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Diese Anforderungen betreffen Unternehmen jeder Branche und Größe. Es besteht für die Unternehmenspraxis dringender Handlungsbedarf.
Das Online-Seminar stellt die wichtigsten Änderungen vor und gibt Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.