Der seit 2015 zu zahlende gesetzliche Mindestlohn, vor allem aber seine zahlreichen Umsetzungsprobleme, beschäftigen die Praxis. Im 2-teiligen Online-Seminar besprechen Christoph Tillmanns (VRiLAG Baden-Württemberg) und RA Thomas Muschiol die relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Probleme und gehen selbstverständlich auch auf die ersten arbeitsgerichtlichen (BAG-) Entscheidungen zum neuen Mindestlohngesetz sowie die bisherigen Prüfungspraxis der Zollbehörden ein.

Der 1. Teil dieses Seminars findet bereits am 22.2.2017, 10 Uhr statt. Melden Sie sich am besten gleich an!

Inhalte des Online-Seminars

​In Teil 2 des Seminars werden folgende Aspekte beleuchtet:

  • Fälligkeit des Mindestlohns und Zeitkontenregelungen - Besonderheiten für Mindestlohnzeitkonto
  • Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
  • Problemfälle Praktikanten (Definition Praktikant, Ausnahmen von Mindestlohnanspruch, Unterschied zur sv-rechtlichen Beurteilung)
  • Problemfälle geringfügig Beschäftigte
  • Problemfälle Ehrenamt
  • Sonstige Ausnahmen vom Mindestlohnanspruch
  • Neue Meldepflichten
  • Neue Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und in den Branchen mit Sofortmeldepflicht
  • Regelung durch Verordnungen
  • Haftung für die Mindestlohnzahlung durch beauftragte Unternehmen (Haftung für alle Unternehmen oder nur für Subunternehmer? Umfang der Haftung und Bußgeld)
  • Zusammenfassung: Welche neuen Anforderungen ergeben sich durch den Mindestlohn für die Personalarbeit?
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferent
  • Personalsachbearbeiter
  • Steuerberater
  • Unternehmensjuristen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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