Wenn Unternehmen eine freie Stelle besetzen wollen ist das Schwerbehindertenrecht zu beachten. So muss das Bewerbungsverfahren und die Einstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters dem Schutz und der Förderung von schwerbehinderten Menschen dienen. Andernfalls kann dem Bewerber bzw. dem Mitarbeiter ein Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen zukommen.
Das Seminar gibt einen (vertieften) Überblick über das Schwerbehindertenrecht, das sich vor allem im SGB IX findet. Der rechtlich richtige Umgang mit schwerbehinderten Menschen (sbM) in den verschiedensten Situationen des Arbeitslebens stellt die Personalabteilung angesichts der komplexen Materie oft für erhebliche Herausforderungen.
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