Am 15.10.2014 hat das Kabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ vom 9.9.2014 verabschiedet. Hiermit setzt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag festgelegte Vorhaben um, die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes weiterzuentwickeln. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Referentin gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem „Pflegezeitgesetz“ und dem „Familienpflegezeitgesetz“ sowie die geplanten Änderungen. Die Auswirkungen der Freistellung auf das Arbeitsverhältnis werden in leicht verständlicher Form dargestellt und anhand von Praxisbeispielen vertieft. Besprochen werden folgende Aspekte:

Inhalte des Online-Seminars
  • Ausweitung des Begriffs der pflegebedürftigen Angehörigen
  • Kurzzeitige Freistellung zur Pflege in Akutsituation
  • Das neue „Pflegeunterstützungsgeld“
  • Anspruch auf 6-monatige „Pflegezeit“ zur häuslichen Pflege
  • Neue Freistellungsansprüche zur Betreuung von minderjährigen Angehörigen sowie zur Sterbebegleitung
  • Frist zur Geltendmachung, Nachweispflichten der Arbeitnehmer
  • Anspruch auf bis zu 24-monatige „Familienpflegezeit“
  • Verzahnung von Pflege- und Familienpflegezeit
  • Höchstdauer für Gesamtanspruch, geänderte Ankündigungsfristen
  • Finanzieller Ausgleich durch zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Auswirkungen der völligen bzw. teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung auf das Arbeitsverhältnis
  • Besonderer Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche
  • Pflicht des Arbeitsgebers zur Erstellung von Entgeltbescheinigungen.

Frau Jutta Schwerdle ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt „Arbeitsrecht“ in Offenburg, Leiterin des Instituts für Tarif- und Arbeitsrecht TVöD-Consult, Mitherausgeberin sowie langjährige Autorin und Referentin von Haufe-Lexware, langjährige Referentin der Haufe-Akademie im Bereich Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht

Zielgruppen
  • Personalreferent
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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