Das Teilzeitrecht ist zum 1.1.2019 wesentlich verändert worden. So wurde für diejenigen, die ihre Arbeitszeit nur befristet verringern möchten, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt und damit sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitarbeit wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Außerdem wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeit auf Abruf verschärft.

Unser Experte RA Dr. Peter Rambach erläutert Ihnen die Auswirkungen der Regelungen auf Ihre Personalpraxis sowie das Verhältnis zu den bisherigen Teilzeitmodellen. 

Inhalte des Online-Seminars
  • Welche Formen von Teilzeit gibt es?
  • Welche Voraussetzung gelten für die Brückenteilzeit und wem steht sie zu?
  • In welchen Fällen kann die Brückenteilzeit abgelehnt werden?
  • Verhältnis von unbefristeter Teilzeit zur Brückenteilzeit
  • Auswirkungen der Teilzeit auf Urlaubsansprüche
  • Was ist bei der Arbeit auf Abruf zu beachten?
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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