Über die Jahre hinweg haben sich Minijobs zu einem festen Bestandteil in der Arbeitswelt entwickelt. Ebenso wie Vollzeitbeschäftigungen unterliegen diese Teilzeitarbeitsplätze den gesetzlichen Bestimmungen, welche im Kreise der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in deren gemeinsamen Rundschreiben ergänzt werden. Das neuste Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung mit den Änderungen ab 2019 wurde am 21.11.2018 herausgegeben. In der Praxis der Entgeltabrechnung verwirrt die „bürokratische“ Schreibweise der Gesetze und des Rundschreibens häufig mehr, als dass man Antworten auf Fragen findet. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick, wie Sie Minijobs richtig abrechnen und welche Änderungen ab 2019 maßgebend sind.

Inhalte des Online-Seminars

In diesem Seminar wird das Basiswissen zu den beiden Arten der Minijobs, die geringfügig entlohnte und die kurzfristige Beschäftigung, dargestellt und anhand von Beispielen erläutert. Hierbei wird auch auf die notwendige Einhaltung der Zahlung des Mindestlohns und dessen Ausgestaltung eingegangen. Den „Kennern der Materie“ werden die Änderung ab 2019 vorgestellt. Insbesondere werden bei Betriebsprüfungen häufig auftretende Missverständnisse, die zu Beitragsnachforderungen führten, thematisiert. In diesem Zusammenhang werden das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten der Entgeltgrenze bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen erläutert. Vertiefend wird auf das Vorliegen von Berufsmäßigkeit als Ausschluss einer kurzfristigen Beschäftigung eingegangen. Ebenso werden die Auswirkungen bei der Ausübung mehrerer Minijobs und die Folgen der Zusammenrechnung dargestellt. Insgesamt fließen ergänzend die arbeits- und steuerrechtlichen Aspekte von Minijobs mit in den Vortrag ein.

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Aufzeichnung
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen