Die Elternzeit ist ein Dauerthema in vielen Personalabteilungen. Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die besonderen Regelungen zum Kündigungsschutz, der Arbeitszeitreduzierung sowie der Beurlaubung für Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden.
Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so kann er dies nur nach § 19 BEEG; d. h. er hat stets die für ihn einseitig zwingende Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Arbeitnehmer in Elternzeit haben einen Anspruch auf zweimalige Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer der Elternzeit. Hier hat der Arbeitgeber besondere Formalien zu beachten, falls er die Teilzeit ablehnen will.
Einzelfälle zum Kündigungsschutz werden im Seminar ebenso besprochen wie die Thematik des Urlaubs, der bei Mutterschutz und Elternzeit eng zusammen hängt und immer wieder Fragen aufwirft - zum Beispiel bei der Kürzung von Urlaubsansprüchen bei Elternzeit und der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.