Mit dem "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll die Ermittlung des geldwerten Vorteils für im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 überlassene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vereinfacht werden. Abweichend zu der bisherigen Regelung wird ab Januar 2019 die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge für Mitarbeiter bedeutend attraktiver, d. h. die aktuellen Bewertungsvorschriften führen zu einer geringeren Steuer- und Beitragsbelastung. Darüber hinaus wurde die steuerliche Bewertung von E-Bikes ab Januar 2019 ebenfalls attraktiver geregelt.

Inhalte des Online-Seminars

Unsere Referentin, Frau Droste-Klempp, vermittelt Ihnen in diesem Seminar grundlegende Kenntnisse über die neuen Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge. Neben einem praxisnahen Überblick über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten und Neuregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, erfahren Sie, worauf für einen rechtssicheren Umgang mit der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bewertung der Elektromobilität zu achten ist. Insbesondere wird auch auf Chancen und Risiken der sog. Barlohnumwandlung eingegangen.

Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Steuerfachangestellte
  • Mitarbeiter in Steuerkanzleien
  • Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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