Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten. Da die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Arbeitsverhältnis nicht an die elektronische Verarbeitung der Daten gebunden ist, spielt der Datenschutz im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Hinzu kommt das Inkrafttreten der EU - Datenschutzgrundverordnung zum 25.5.2018, die auch für den Beschäftigtendatenschutz eine Rolle spielt.

Inhalte des Online-Seminars
  • Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU - Datenschutzgrundverordnung, Änderungen zum 25.5.2018 
  • Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
  • Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis - von "der Wiege bis zur Bahre":
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Durchführung des Arbeitsverhältnisses
    • Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers, Compliance und Datenschutz
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Datenverarbeitung durch Dritte
  • Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferent
  • Unternehmensjuristen
  • Personalleiter
  • Compliance Officer
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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