Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten und in Zeiten von Corona aufgrund stark zunehmenden Arbeitens im Homeoffice aktueller denn je. Welche (Gesundheits-)Daten darf der Arbeitgeber erfragen und speichern, was gilt in Bezug auf geschäftliche Daten bei Homeoffice und welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber jetzt ergreifen?
Der Datenschutz spielt im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz prägen die Regelungen der EU – Datenschutzgrundverordnung den Beschäftigtendatenschutz und verlangen vom Arbeitgeber die Beachtung erheblicher formaler Pflichten.
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