Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten. Da die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Arbeitsverhältnis nicht an die elektronische Verarbeitung der Daten gebunden ist, spielt der Datenschutz im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Daneben prägen die Regelungen der EU – Datenschutzgrundverordnung den Beschäftigtendatenschutz und verlangen vom Arbeitgeber die Beachtung erheblicher formaler Pflichten.
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