Seit 1.4.2017 gilt das grundlegend überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit verschärften Anforderungen an die legale Arbeitnehmerüberlassung: Zu beachten sind gesetzliche Fristen für die Höchstüberlassungsdauer und der Anspruch auf "Equal Pay", das Ende der "Vorratserlaubnis", die Möglichkeit der Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers, der Auskunftsansprüche für den Betriebsrat und neue Anforderungen an die Vertragsgestaltung.


Unser Experte RA Dr. Peter Rambach verschafft Ihnen einen Überblick über die Regelungen des AÜG, die Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes und die neueste Rechtsprechung. Daneben werden im Seminar die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Fremdpersonal außerhalb des AÜG und die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung behandelt.

Inhalte des Online-Seminars
  • AÜG: Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
  • Anspruch auf "Equal Pay" nach 9, spätestens nach 15 Monaten
  • Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
  • Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers
  • Auskunftsansprüche des Betriebsrats
  • Sonstiger Einsatz von Fremdpersonal - Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung
Zielgruppen
  • Personalleiter
  • Personalreferenten
  • Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte
  • Compliance Manager
  • Steuerberater
  • HR-Manager

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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