Das Teilzeitrecht ist in Bewegung. Zum 1.1.2019 soll für diejenigen, die ihre Arbeitszeit nur befristet verringern möchten, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt und damit sichergestellt werden, dass sie nach der Teilzeitarbeit wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Für alle Arbeitgeber gilt, dass sie zukünftig mit den Arbeitnehmern auf Wunsch die Dauer und Lage der Arbeitszeit zu erörtern haben. Außerdem werden die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeit auf Abruf verschärft.

Unser Experte RA Dr. Peter Rambach erläutert Ihnen die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf Ihre Personalpraxis sowie das Verhältnis zu den bisherigen Teilzeitmodellen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Welche Formen von Teilzeit gibt es?
  • Was ist die Brückenteilzeit und wem steht sie zu?
  • Sind Sie als Arbeitgeber von der neuen Brückenteilzeit betroffen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann die Brückenteilzeit abgelehnt werden?
  • Verhältnis von unbefristeter Teilzeit zur Brückenteilzeit
  • Auswirkungen der Teilzeit auf Urlaubsansprüche
  • Was ist bei der Arbeit auf Abruf künftig zu beachten?
Zielgruppen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • HR-Manager
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Unternehmensjuristen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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