Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist fehlerträchtig. Durch die bereits seit 1.4.2017 geltenden gesetzlichen Neuregelungen wurden die Anforderungen noch verschärft. Zu beachten sind gesetzliche Fristen für die Höchstüberlassungsdauer und den Anspruch auf "Equal Pay", das Ende der "Vorratserlaubnis", die Möglichkeit der Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers und Auskunftsansprüche des Betriebsrats; es gibt außerdem neue Anforderungen für die Vertragsgestaltung. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet seit 1.4.2021 Leiharbeit in der Fleischindustrie.
Unser Experte RA Dr. Peter Rambach verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen des AÜG, die Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes und die neueste Rechtsprechung. Daneben werden im Seminar die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Fremdpersonal außerhalb des AÜG und dessen Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung behandelt.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.