In der betrieblichen Praxis ist das Antidiskriminierungsgesetz von erheblicher Bedeutung, wirft aber immer wieder Fragen auf, die von den Arbeitsgerichten, insbesondere dem Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden werden müssen. Von der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung, der eventuell rechtwidrigen Nicht-Einladung zum Vorstellungsgespräch, über die Einstellung, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Behandlung der Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung und der betrieblichen Altersversorgung spielen die gesetzlichen Anforderungen eine wichtige Rolle. Als Arbeitgeber müssen Sie Benachteiligungen von vornherein unterbinden und die Einhaltung der gesetzlichen Benachteiligungsverbote durchsetzen. Das AGG enthält rechtsverbindliche Vorschriften für eine Corporate-Compliance-Organisation des Unternehmens zur Verhinderung von Diskriminierung. Fehler sind oft haftungsträchtig. Es drohen Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen, ganz abgesehen von Imageschäden.

Inhalte des Online-Seminars

Unser Referent Dr. Peter Rambach stellt Ihnen die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dar und erläutert anhand von Beispielsfällen praxisnah die von den Arbeitsgerichten entwickelten Grundsätze. Diese sind in Kernbereichen maßgeblich durch Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beeinflusst. Unser Referent verschafft Ihnen einen aktuellen und fundierten Überblick, um Sie für die tägliche Personalpraxis in Sachen AGG zu sensibilisieren und Ihnen die erforderliche Sicherheit in der Anwendung der einschlägigen Regelungen zu verschaffen.

Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Führungskräfte
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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