Die Kommunen in NRW sind verpflichtet, bis zum 30.09. den Entwurf des Gesamtabschlusses des Vorjahres aufzustellen. Dieser ist bis zum 31.12. zu prüfen und festzustellen. Vor dem Hintergrund, dass sämtliche Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsbereits vor diesen Terminen geprüft und bestätigt werden müssen, ist dieses Zeitfenster eng. Die meisten Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften sind hauptsächlich nach den Gliederungskriterien des HGB erstellt. Eine einfach nachvollziehbare Zuordnung der Konten der Einzelabschlüsse nach den Kriterien des NKF ist eine weitere Herausforderung.

Dieses Seminar soll Anregungen dazu liefern, den Gesamtabschluss kostengünstig und zeitgerecht in Eigenregie zu erstellen. Dabei ist es hilfreich, auch die Prüfungskriterien der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu kennen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Frank Leveque-Emden, Dipl.-Kaufmann, arbeitet seit 1987 im Rechnungswesen und Controlling. Er ist Leiter der Finanzbuchhaltung der Stadt Schwerte. 2013 übernahm er die Aufgabe, den Gesamtabschluss ohne externes Personal aufzustellen. Seit 2014 erstellt die Stadt Schwerte den Gesamtabschluss komplett in Eigenregie.

Inhalte des Online-Seminars
  • Gesetzliche Vorgaben in NRW
  • Ablauf zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen/Konzernabschlüssen
  • Überleitung von der HGB- zur NKF-Gliederung
  • Anteil Fremder am Eigenkapital
Zielgruppen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Rechnungsamtsleiter
  • Mitarbeiter in der Kämmerei
  • Mitarbeiter im Rechnungsprüfungsamt

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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