Nach dem Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs hinzuweisen. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht bestehen für den Arbeitgeber weitere umfassende Mitwirkungsobliegenheiten.

Zahlreiche Rechtsfragen zum Urlaub sind nunmehr höchstrichterlich geklärt. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, ob Urlaubsansprüche aus früheren Kalenderjahren der Verjährungsfrist unterliegen. Aber auch beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gibt es neue Entwicklungen.

Die Referentin stellt Ihnen im Seminar das Zusammenspiel der tariflichen Bestimmungen zum Urlaub mit Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes im Lichte der aktuellen Rechtsprechung dar. Wichtige Urteile werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich erläutert.

Inhalte des Online-Seminars

Urlaub

Verpflichtung des Arbeitgebers, auf die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs hinzuweisen, neue Konsequenzen bei Verstoß gegen das Nachweisgesetz

Urlaub und Quarantäne: Gutschrift von Urlaubstagen bei Absonderung? Neue gesetzliche Regelung

Urlaub bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs

Urlaubsübertragung

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, Verfall von Urlaub nur bei entsprechendem Hinweis

15-Monats-Frist für den Verfall des Urlaubs bei Langzeitkrankheit auch bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers?

Verjährung von Urlaubsansprüchen?

Zusatzurlaub nach den tarifvertraglichen Regelungen

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bereits bei Kenntnis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt wurde?

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung bei Tod des Beschäftigten

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Video | Stand 07.03.2023
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