Die Umsetzung des Rechts der schwerbehinderten Menschen stellt die Verantwortlichen in der betrieblichen Praxis stets vor große Herausforderungen. Auch gilt es, die Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung zu kennen. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Pflichten aus dem Sozialgesetzbuch IX werten die Arbeitsgerichte regelmäßig als Indiz für eine nicht zulässige Diskriminierung schwerbehinderter Menschen.
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