Jeder Wohnungseigentümer hat die Möglichkeit, eine Beschlussklage mit dem Ziel zu erheben, einen Beschluss für ungültig erklären oder dessen Nichtigkeit feststellen zu lassen. Ferner kann er eine Beschlussersetzungsklage erheben. In diesem Falle hat die Verwaltung als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jeweils die Aufgabe, die Verteidigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu führen und/oder zu organisieren – gegebenenfalls über mehrere Instanzen. Die Antwort auf die Fragen, was hier jeweils zu beachten ist, gibt das Seminar. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.