Durch die Reform wird das Wohnungseigentumsgesetz an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst. Künftig entscheidet der WE-Verwalter über gewöhnliche Verwaltungsaufgaben (sog. Maßnahmen „ordnungsmäßiger Verwaltung“) in eigener Verantwortung, so z. B. Versorgungs- und Dienstleistungsverträge abzuschließen. Ob die Maßnahme „gewöhnlich“ ist, ergibt sich aus der Größe und der Art der WEG-Anlage. Und er vertritt die Eigentümergemeinschaft „gerichtlich und außergerichtlich“. Damit bekommt er sehr viel mehr Rechte. Seine neue Stellung gleicht der eines GmbH-Geschäftsführers.
In dieser Schulung werden Ihnen Schritt für Schritt die neuen Spielregeln für WE-Verwalter anschaulich und verständlich erläutert.
Inhalte des Online-Seminars
- Verpflichtende Grundqualifikation („Sachkundenachweis“)?
- Die neuen Aufgaben und Befugnisse des WE-Verwalters
- Die Rechte und Pflichten durch Beschluss erweitern und einschränken
- Hausgeldforderungen gerichtlich durchsetzen
- Einen Versorgungs- oder Dienstleistungsvertrag und Handwerkeraufträge im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließen
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.